Dienstag, 22. Mai 2012

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Baufinanzierung Finanzierung Global Immobilienerben zukünftig im Nachteil
Baufinanzierung_Erben - zum vergrössern klicken Baufinanzierung:  Viele zukünftige Erben profitieren von der Erbschaftssteuerreform, die frühestens am 1. April und spätestens am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll: Die Freibeträge werden erhöht und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten gleichgesetzt. So weit, so gut. Problematisch gestaltet sich die Situation nur für Immobilienerben, wissen ARAG Experten und nehmen die geplante Erbschaftssteuerreform einmal genauer unter die Lupe.

Hintergrundsituation

In Deutschland sitzt momentan das meiste Geld in den Taschen der 56 bis 65-Jährigen. Das ist auch der Bevölkerungsteil, der durchschnittlich am häufigsten und auch am meisten erbt. Trotzdem ist die neue Erbschaftssteuer ein eher stiefkindlich behandeltes Thema. Zu Unrecht, finden die ARAG Experten, werden doch allein in diesem Jahrzehnt in Deutschland rund zwei Billionen Euro vererbt. Da lohnt es sich schon einmal genau hinzuschauen.



Glückliche Erben

Für die meisten Erben lohnt sich die Erbschaftssteuerreform richtig, da die Freibeträge extrem angehoben werden sollen. Besonders Enkelkinder mit noch lebenden Eltern profitieren. Deren bisheriger Steuerfreibetrag, der bei 51.200 Euro lag, vervierfacht sich nahezu auf 200.000 Euro. Aber auch die anderen Mitglieder des engsten Familienkreises können sich laut ARAG Experten freuen: Bei Eltern und Großeltern klettert der Freibetrag von ebenfalls 51.200 Euro auf 100.000 Euro, bei Kindern und Stiefkindern von 205.000 Euro auf 400.000 Euro und bei Ehegatten sogar von 307.500 Euro auf 500.000 Euro. Diesen Betrag können nun auch gleichgeschlechtliche Partner, die ihre Lebenspartnerschaft beim Standesamt registrieren ließen, beanspruchen. Somit erhöht sich deren Freibetrag um 494.800 Euro.

Unglückliche Erben

Einzig die Situation für Immobilienerben verschlechtert sich durch die Erbschaftssteuerreform maßgeblich. Denn während bislang rund 50 Prozent des Marktpreises steuerlich veranschlagt wurden, ist es nun der aktuelle Verkehrswert. Dadurch wird der erhöhte Freibetrag wesentlich schneller erreicht, oder je nach Wert der Immobilie bereits überschritten. Somit drohen dem neuen Eigenheimbesitzer auch höhere Abgaben. Erbt zum Beispiel ein Enkel das Haus der Oma im Wert von 400.000 Euro, so wurde bisher für 148.800 Euro (halber Wert der Immobilie minus 51.200 Euro Freibetrag) Erbschaftssteuer fällig. Mit der neuen Regelung sind 200.00 Euro (Gesamtwert der Immobilie minus 200.000 Euro Freibetrag), der Enkel zahlt also trotz des höheren Freibetrags wesentlich mehr, so die ARAG Experten.

Handelt es sich bei dem vererbten Haus um eine vermietete Immobilie, wird von dem anzusetzenden Verkehrswert ein Abschlag von 10 % vorgenommen.

Rechnen lohnt sich

Auch für Geschwister und entferntere Verwandte (z. B. Nichten und Neffen) erhöhen sich die Freibeträge; aber immer noch nur auf gerade einmal 20.000 Euro. Darüber hinaus steigt für alle, die nicht zu dem erlauchten Kreise der engen Verwandten gehören der Steuersatz auf 30 Prozent an. Bisher lag der Einstiegssteuersatz bei 12 bzw. 17 Prozent. Der Staat erbt also kräftig mit. Kann man jedoch bereits früh absehen, dass es die eigenen Erben schmerzlich treffen wird, raten ARAG Experten, zu überprüfen, ob eine vorzeitige Übertragung vor Eintreten der Reform sinnvoll wäre.

Quelle: arag.de

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