Baufinanzierung: Bauherren und Hausbesitzer müssen sich in Zukunft noch mehr Gedanken um das Thema Energieeffizienz machen, wenn sie ein günstiges Förderdarlehen der L-Bank, der Staatsbank für Baden-Württemberg, erhalten wollen. Mit der neuen Wohnraumförderung, die am 2. Januar an den Start ging, wurden die Anforderungen an energieeffizientes Bauen und Sanieren verschärft.
Welche Vorgaben erfüllt werden müssen, richtet sich nach dem gewünschten Programm. Die Förderung junger Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, sieht zum Beispiel vor, „dass der Energieverbrauch 30 Prozent unter den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung liegt“. In der Pressemitteilung der L-Bank heißt es weiter: „Beim Kauf von gebrauchtem Wohnraum müssen die energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllt werden. Wer darüber hinaus in einen höheren energetischen Standard investiert, erhält zusätzliche Förderung.“
Beachtet werden muss allerdings, dass die Wohnraumförderung an Einkommensgrenzen gebunden ist. Bei einer Familie mit zwei Kindern in einem Ballungszentrum wurde die Grenze bei 62.000 Euro gezogen. In die Baufinanzierung kann dann ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 143.000 Euro eingeplant werden, wobei eine Kombination mit KfW-Programmen (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) vorgesehen ist.
Möglich sind in Baden-Württemberg auch Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich Gedanken über eine energetische Sanierung oder aber einen altersgerechten Umbau machen. Auf dieses Programm ist man besonders stolz: „Baden-Württemberg ermöglicht über die L-Bank als eines der ersten Bundesländer den Zugang zu diesen Gemeinschaftskrediten.“ Gefördert werden darüber hinaus Eigenheimbesitzer, die in Zukunft regenerative Energien nutzen möchten, um das Haus im Winter warum zu haben. Denkbar sind zum Beispiel Solarthermie und/oder Erdwärme. Für diese Zwecke wurde das Programm „Wohnen mit Zukunft“ aufgelegt.
Ansprechpartner für alle, die in die Baufinanzierung auch ein Förderdarlehen einfließen lassen wollen sind die L-Bank und die Wohnraumförderungsstellen in den Landrats- und Bürgermeisterämtern. Diese Ansprechpartner können Sie über das Internet finden oder direkt bei Ihrem Landratsamt oder Bürgermeisteramt erfragen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk
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