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Versicherungen

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Was ist in der Wohngebaeudeversicherung versichertHausbau / Versicherungen:  Der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung kann, abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag, stark variieren. Er kann sowohl Feuerschäden als auch Sturmschäden und Leitungswasserschäden abdecken. Je nach Wunsch des Versicherungsnehmers können die oben genannten Schadenstypen einzeln oder als Gesamtpaket, der sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung, versichert werden. Diese schließt alle drei Schadensfälle ein und wird daher für alle Hauseigentümer empfohlen.

Das im Versicherungsschein stehende Wohngebäude ist zunächst in der Wohngebäudeversicherung als Versicherungsgegenstand versichert. Des Weiteren sind auch Garagen und Nebengebäude versichert, sofern sie bei der Beantragung der Versicherung angegeben werden. Zu beachten ist hierbei vor allem, dass Anbauten, Neu- und Umbauten direkt der Versicherung gemeldet werden, damit die Versicherungssumme dadurch neu angepasst werden kann.

Fest mit dem Haus verbundene Teile sind ebenso versichert. Dazu gehören zum Beispiel Türen und Fenster. Die zu Wohnzwecken dienenden Teile wie Lampen oder Antennen sind in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Ebenfalls wird die Heizung mit erfasst. Grundsätzlich ist auch Gebäudezubehör wie Türklingeln, Briefkästen oder eigens für das jeweilige Gebäude angefertigte Einbaumöbel wie Einbauküchen mitversichert.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Hauseigentümer vor Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Die Feuerversicherung deckt Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht werden. Die Leitungswasserversicherung bietet eine Absicherung gegen Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, wie z.B. ein Rohrbruch. Auch Frostschäden sowie sonstige Bruchschäden werden hier abgedeckt. Die Sturmversicherung deckt die Schäden ab, die durch einen Sturm bei mindestens Windstärke 8 entstanden sind. Auch Schäden, die durch Hagel entstanden sind, schließt die Sturmversicherung mit ein.

Die Wohngebäudeversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schäden ab. Sie trägt nicht nur Schadensminderungskosten, sondern auch die Aufräumungs- und Abbruchkosten. Des Weiteren werden Mietausfälle von der Versicherung übernommen, sowie Kosten für Schutzarbeiten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - MK
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de