Baufinanzierung

EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie führt zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Immobiliendarlehen


eu wohnimmobilienkreditrichtlinieBaufinanzierung:  Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) warnt wegen der zum 21. März in Kraft getretenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Immobiliendarlehen. Anlass dafür ist die heute veröffentlichte Bundesbank-Umfrage zum Kreditgeschäft in Deutschland. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich einige der teilnehmenden Institute bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte im zweiten Quartal 2016 erneut zurückhaltender zeigten und ihre Richtlinien deutlich strafften.

Eine ähnliche Entwicklung war bereits im ersten Quartal zu beobachten. Die Bundesbank führt das insbesondere auf das Umsetzungsgesetz der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zurück.

Die Banken sind mit einer absurden Situation konfrontiert

"Der Gesetzgeber zwingt die Banken zu einer deutlich restriktiveren Kreditvergabe", kommentiert GVB-Vorstand Jürgen Gros die veröffentlichten Umfrageergebnisse. In der Praxis führe das dazu, dass Verbrauchergruppen wie junge Familien oder Rentner teilweise keine Mittel zum Erwerb oder zur Renovierung von Immobilien aufnehmen könnten. Es müssten deutlich mehr Kreditanfragen abgelehnt werden. Gros: "Die Banken sind mit der absurden Situation konfrontiert, dass sie manchen Kunden, die bis zum 20. März kreditwürdig waren, seit dem 21. März keinen Kredit mehr geben dürfen."

Der Gesetzgeber muss unsinnige Kredithürden abbauen

Der GVB setzt sich deshalb dafür ein, das deutsche Umsetzungsgesetz zu korrigieren. "Der Gesetzgeber muss unsinnige Kredithürden abbauen, die den Verbraucher schaden", stellt Gros klar. So sollten künftig zum Beispiel wieder Baufinanzierungen und Renovierungsdarlehen bei dinglicher Absicherung möglich sein. Dazu sei es lediglich erforderlich, die Wahlrechte im Richtlinientext auszuschöpfen, wie das etwa Österreich gemacht habe. Gros: "Ich frage mich, wieso die Politik in Deutschland wieder eine Schippe drauflegen musste."

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern e. V.
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