Energie / Windenergie: Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um bis zu 69 Prozent. „Das sind alarmierende Werte. Hier geht wertvoller CO2-freier Strom verloren, nur weil der Netzausbau seit Jahren verschleppt wird. Vor dem Hintergrund, dass 2010 ein eher schlechtes Windjahr war, ist in den nächsten Jahren sogar noch von einer steigenden Tendenz auszugehen“, betont der Präsident des BWE, Hermann Albers.
Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie: „Das klingt im ersten Moment noch moderat. Dahinter verbirgt sich jedoch ein für einzelne Regionen, etwa den Norden Deutschlands, schwerwiegendes Problem. Einige Windparks hatten dadurch Ausfälle von nahezu einem Viertel ihres gesamten Jahresenergieertrags“, erläutert Albers.
Das Erneuerbare Energien Gesetz regelt, dass die Betreiber der abgeschalteten Windenergieanlagen vom Netzbetreiber für den Ausfall entschädigt werden. Allerdings kommt es hier zu Problemen: „Es mehren sich die Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen, dass die Ersatzzahlungen zum Teil sehr verzögert ausgezahlt werden. Wir haben auch deswegen ECOFYS mit der Erhebung unabhängiger Zahlen beauftragt, weil sich die Angaben der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement größtenteils auf die Meldungen der Netzbetreiber zu bereits entschädigten Abschaltungen beziehen,“ so Hermann Albers.
Die meisten Abschaltungen wurden von der E.ON Netz GmbH durchgeführt: Etwa vier Fünftel der EinsMan-Maßnahmen fanden in ihrem Netzgebiet statt. Daneben stiegen auch in anderen Netzgebieten die Abschaltungen und es kamen neu betroffene Netzgebiete hinzu. In Hinblick auf die Art der Abschaltung kommt die ECOFYS-Studie zu dem Schluss, dass zwar die meisten Netzbetreiber nach § 11 EEG schalten, jedoch haben auch die Abschaltungen nach §13.2 EnWG stark zugenommen. Diese werden im Gegensatz zu den Abschaltungen nach EEG nicht entschädigt.
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.
Foto: Windenergieanlage mit Schafen © REpower Systems AG
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