Hausbau / Wintergarten: Wintergärten sind Anbauten im Sinne des Baurechts, prinzipiell also bauanzeigepflichtig, in vielen Bundesländern auch genehmigungspflichtig. Wird der Wintergarten zusammen mit einem Neubau errichtet, so werden die baurechtlichen Formalitäten zusammen mit dem Gesamtgebäude abgewickelt.
An erster Stelle bei der Frage einer Genehmigung steht der Bebauungsplan mit seinen einzelnen Vorgaben. Bestandteile dieser kommunalen Baurichtlinie sind der Plan selbst und der dazugehörige Textteil. Der Bebauungsplan gibt allgemein Auskunft darüber, ob sich das Grundstück, auf dem der Wintergarten errichtet werden soll, in einer Wohnbaufläche, einer gewerblichen Baufläche oder in einem Mischgebiet befindet. Die Kommunen haben hier das zulässige Ausmaß der Bebauung festgesetzt. Dies betrifft u. a. Angaben darüber, in welchem Umfang die Grundstücksfläche überbaut werden darf (Grundflächenzahl) oder wie hoch die Summe der Flächen aller Vollgeschosse (Geschossflächenzahl) sein darf.
Baufluchtlinien geben die genaue Positionierung eines Gebäudes vor, während Mindest-Grenzabstände nicht überschritten werden dürfen. Zu beachten sind Flucht- und Rettungswege, die Zugänglichkeit von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie das Nachbarschaftsrecht. Den Antragsunterlagen sind Lagepläne und Skizzen des geplanten Wintergartens beizulegen. Bei Bauanträgen ist auch ein „Standsicherheitsnachweis“, eine statische Berechnung des geplanten Bauwerks, vorzulegen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch besondere Auflagen des Brandschutzes einzuhalten.
Wird der Wintergarten zusammen mit einem Neubau geplant und gebaut, dann wird der zuständige Architekt auch den Wintergarten in sein Konzept einbeziehen und alle Formalitäten erledigen. Vorteilhaft ist aber auch hier, frühzeitig einen Wintergarten spezialisten in die Planung einzubeziehen. Auch vom Architekten kann bei der Breite seiner Aufgaben nicht erwartet werden, dass er alle Besonderheiten dieses recht komplizierten Bauteils stets parat hat.
Wird der Wintergarten an ein bestehendes Gebäude angebaut, dann wird seitens des Bauherren häufig auf einen Architekten verzichtet. Verzichten sollte man in keinem Falle auf eine professionelle Planung und Bauleitung für das Vorhaben. Vom Fundament bis hin zur Heizung und Wintergarten-Belüftung muss das Konzept stimmen und präzise ausgeführt werden.
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